AGB's.pdf
Stand 11/19
AGB FitGarage 11:19.pdf (113.85KB)
AGB's.pdf
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN



(Stand 11/2019)
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge der Firma „Der Bodycoach e.U.“ für die Filiale „Domi’s FitGarage“ (in Folge FitGarage) und dessen Kunden. Ebenfalls sind Kunden die einen Tageseintritt lösen und Absolventen eines Probetrainings verpflichtet, sich an diese zu halten. Kunden sind jene Personen, die mit der FitGarage einen Trainingsvertrag abgeschlossen haben und somit eine angebotene Leistung der FitGarage in Anspruch nehmen. Die Bezahlung sämtlicher von FitGarage angebotenen Leistungen erfolgt bar, per Überweisung oder SEPA Lastschrift. Teilzahlungen sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch die FitGarage möglich.

  • 1.2. Jeder Kunde verpflichtet sich die Hausordnung und ausgehängten Regel zu beachten und sich strikt daran zu halten, und auch andere Teilnehmer bei Nicht- Beachtung darauf hinzuweisen. Bei Verstößen sind diese umgehend dem Personal zu melden. Die Hausordnung liegt in den Räumlichkeiten der FitGarage auf.

  • 1.3. Es ist dem Kunden untersagt, in allen Räumlichkeiten der FitGarage zu rauchen oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Kunden untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Kunden dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Kunden erhöhen sollen (Anabolika), in die Räumlichkeiten der FitGarage mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Kunden untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen oder zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist die FitGarage berechtigt, den Trainingsvertrag mit sofortiger Wirkung und unter Einbehaltung des bereits gezahlten Trainingsbeitrag, zu kündigen. Ein Verstoß gegen ein Gesetz wird weiters sofort zur Anzeige gebracht.

  • 1.4. Das Mitbringen von Begleitpersonen, Kindern oder Tieren in Räumlichkeiten der FitGarage ist nur nach Rücksprache mit der FitGarage erlaubt, solange die Sicherheit aller Trainierenden gewährleistet ist und der Trainingsbetrieb nicht gestört wird. Sobald sich jemand eingeschränkt fühlt müssen Begleitpersonen, Kinder oder Tiere die Räumlichkeiten verlassen.

  • 1.5. Der Kunde ist berechtigt nichtalkoholische Getränke in bruchsicheres Gebinden selbst mitzubringen.

  • 1.6. Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten wie die Trainingsfläche, Kletterraum, Aufenthaltsbereiche, Umkleidekabinen, Duschen, WC und Gänge, sind sauber und frei von „Stolperfallen“ (Taschen, Schuhe...etc.) zu halten.

  • 1.7. Die Räumlichkeiten der FitGarage sind ohne Straßenschuhe zu betreten. Hallen- bzw. eigene Trainingsschuhe sind erlaubt. Im Kletterbereich sind Kletterschuhe erlaubt und empfohlen. Straßenschuhe können in den dafür vorgesehenen Bereichen im Eingangsbereich abgelegt werden.



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  • 1.8. Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

  • 1.9. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude und am Trainingsgelände (Boulderbereiche, Bistro, Toiletten, Umkleideräumen, Outdoor-Trainingsbereich etc.) untersagt und nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen der Outdoor- Anlage gestattet.

  • 1.10. Fahrräder müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlagen genommen werden. Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl wird nicht übernommen.

  • 1.11. Im Falle eines Verstoßes gegen die Hausordnung verpflichtet sich der Kunde zu einer Zahlung in Höhe von Euro 250,-. FitGarage bleibt die Geltendmachung eines diesen Betrages übersteigenden Schadens vorbehalten. Weist der Kunde einen geringeren als den pauschalisierten Schaden nach, schuldet er lediglich den nachgewiesenen Betrag.

    2. Trainingsverträge / Allgemein Gültiges für alle Trainingseinheiten / Kündigung / Rabattaktionen

• 2.1. Die Unterzeichnung einer Mitgliedervereinbarung ist ein bindender Vertrag mit der FitGarage. FitGarage ist berechtigt, innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung, ohne Angaben von Gründen den Vertrag für ungültig zu erklären. Jede Auflösung eines Vertrags muss schriftlich erfolgen. Bereits bezahlte Gebühren werden, abzüglich bereits genutzter Leistungen, dem Kunden rückerstattet. Ein Trainingsvertrag berechtigt den Kunden einzig zur Nutzung der Leistungen, welche im Trainingsvertrag ausgewiesen sind.

Die Preise der Mitgliedschaften und Zusatzpaketen liegen im Studio auf. FitGarage behält sich das Recht vor diese ggf. zu ändern oder den wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen.
Es sind folgende Mitgliedschaften möglich:

a) Kurse

- Tagesticket
beinhaltet den Besuch einer Trainingseinheit

- 10er Block
beinhaltet den Besuch von 10 Trainingseinheiten

- „2KW“ beinhaltet 2 Trainingseinheiten pro Woche
Der Tageseintritt ist für zwei Tage, an denen die Kurse statt finden, inkl. Es ist ein einmaliger 6 oder 12 monatiger Kündigungsverzicht nötig

- „3KW“ beinhaltet 3 Trainingseinheiten pro Woche
Der Tageseintritt ist für drei Tage, an denen die Kurse statt finden, inkl. Es ist ein einmaliger 6 oder 12 monatiger Kündigungsverzicht nötig

- „all in“ beinhaltet so viel Trainingseinheiten wie gewünscht
Die Räumlichkeiten der FitGarage können zu den Öffnungszeiten für eigenständiges Training genutzt werden
Es ist ein einmaliger 6 oder 12 monatiger Kündigungsverzicht nötig

b) Eintritt
- Tageseintritt

- 10er Block
beinhaltet 10 Tageseintritte



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- „Member“
Die FitGarage und der Boulderraum kann innerhalb der Öffnungszeiten für eigenständiges Training genutzt werden sofern der Kursbetrieb nicht gestört wird
Es ist ein einmaliger 6 oder 12 monatiger Kündigungsverzicht nötig

  • 2.2. Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist ein Trainingsvertrag/ Probetraining nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

  • 2.3. Der Trainingsvertrag wird auf die im Vertrag festgehaltene Dauer und Anzahl der Trainings abgeschlossen und kann von keiner Vertragspartei, außer bei Vorliegen von schweren Gründen, verändert (z.B.: gekündigt) werden.

  • 2.4. FitGarage und dessen MitarbeiterInnen ist es nicht möglich den Gesundheitszustand angehender oder bestehender Kunden zu beurteilen, noch ist es ihnen gestattet Diagnosen zu stellen.

  • 2.5. FitGarage behält sich das Recht vor bei zu hohem gesundheitlichem Risiko die Leistungen abzubrechen bzw. den Kunden ganz oder teilweise von einer Leistung auszuschließen. Gleiches gilt, wenn der Kunde wahrheitswidrige Angaben zu seiner Person und seinem Gesundheitszustand macht, auf notwendige Angaben verzichtet oder aber der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde zur Durchführung des Trainings (Bewegungsaufforderungen verstehen und umsetzen) nicht in der Lage ist.

  • 2.6. Ist es dem Kunden nicht mehr möglich den Trainingsvertrag zu nutzen (Krankheit, Wehrdienst, Zivildienst, Schwangerschaft, akute Erkrankungen, andere Ausschlusskriterien), ist der Kunde verpflichtet, dies mittels einer amtlichen bzw. ärztlichen Bescheinigung zu belegen. Daraufhin wird der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt unterbrochen und verlängert sich um diesen Zeitraum. Sollte aufgrund der oben angeführten Gründe eine Beendigung des Trainingsvertrages gewünscht werden wird dem Kunden die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- rückerstattet. Eine Unterbrechung des Trainingsvertrages aufgrund von Urlaub ist nicht möglich.

  • 2.7. Zusätzlich ist der Kunde bei einem Wohnortwechsel von über 30 km gegen Vorlage einer Meldebestätigung der jeweiligen Gemeinde berechtigt, den Trainingsvertrag zu kündigen. Die Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen wird dem Kunden unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- rückerstattet. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortwechsel in eine andere politische Gemeinde und einer Zunahme der Entfernung von mehr als 30 km zu den genutzten Räumlichkeiten von FitGarage im Vergleich zum bisherigen Wohnort.

  • 2.8. Der Kunde hat die Möglichkeit einer einmaligen Unterbrechung des Vertrags für die Dauer einer begrenzten Trainingsunfähigkeit. Dies ist bei
    a) Schwangerschaft: Die Dauer der Schwangerschaft und des Wochenbetts;
    b) Wehr-, Zivildienst: Dauer des Wehr-, Zivildienstes;

    c) Verletzung, Krankheit: Die voraussichtliche Zeit der Rekonvaleszenz durch ärztliche Bestätigung.
    Die Unterbrechungszeit wird an die ursprüngliche Vertragszeit angehängt. Unterbrechung wegen Urlaub ist nicht möglich.



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• 2.9. Jeder Trainingsvertrag ist persönlich und kann daher nicht übertragen werden.



  • 2.10. Der Trainingsvertrag wird durch die Bezahlung wirksam. Folgende Zahlungsmöglichkeiten bestehen:
    a) Barzahlung
    b) Überweisung

    c) SEPA Lastschrift.
    Teilzahlungen sind ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung von FitGarage möglich. 

    Der Trainingsbeitrag ist bei a) und b) bis spätestens 5 Tage nach Unterzeichnung des Trainingsvertrags fällig.

  • 2.11. Im Trainingsbeitrag ist das Entgelt für den Gebrauch der Dusche inkludiert.

  • 2.12. Bei Zahlungsverzug ist FitGarage berechtigt, dem Kunden Trainingseinheiten bis zur erfolgten Zahlung zu verwehren. Zudem behält sich FitGarage das Recht vor, nach erfolgloser Mahnung den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das Recht beider Vertragsparteien zur Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  • 2.13. FitGarage behält sich das Recht vor, dem Kunden allfällige, im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung entstandenen Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung in Rechnung zu stellen.

  • 2.14. Für Schäden an der Person eines Kunden haftet FitGarage entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden (wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen) haftet FitGarage lediglich, wenn der Schaden von FitGarage oder einer Person, für die FitGarage einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.

  • 2.15. FitGarage ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Die Änderungen werden wirksam, wenn FitGarage auf die Änderung hinweist, der Kunde die Änderung zur Kenntnis nehmen kann und diesen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zur Änderungsmitteilung widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs seitens des Kunden ist FitGarage berechtigt den Trainingsvertrag zu kündigen. Der Kunde erhält darauf Differenz aus der Einzahlung und bereits genutzten Leistungen sowie einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30,- zurück

  • 2.16. Kommt der Kunde mit dem einmalig zu bezahlenden Betrag schuldhaft in Verzug, behält sich FitGarage das Recht vor, den Betrag unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen in Rechnung zu stellen. Als Verzugszinsen werden 9% p.a. vereinbart. Mahnschreiben werden mit je Euro 15,- berechnet.

  • 2.17. Kommt es bei einer SEPA Lastschrift zu einer Rückführung werden die dadurch entstandenen Kosten mit der nächsten Lastschrift eingehoben. Diese differieren je nach Bankunternehmen zwischen Euro 12,- und Euro 45,- aus der direkten Rückführung und aus der Bearbeitungsgebühr von Euro 10,-.

  • 2.18. Freier Zugang zum Gym. Für Mitglieder welche einen „all in“ oder „Member“ Vertrag abgeschlossen haben besteht die Möglichkeit, die Trainingsräumlichkeiten zu den ausgehängten Öffnungszeiten für ein eigenständiges Training zu nutzen.



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2.19. Beim Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit FitGarage erhält der Kunde ein codiertes Armband. Dafür wird eine einmalige Gebühr von Euro 15,- fällig. Dieses ist mit großer Sorgfalt zu behandeln und nach Beendigung der Mitgliedschaft unverzüglich innerhalb von 5 Werkstagen an die FitGarage zu retournieren. Bei Verlust oder Diebstahls kann ein neues Armband ausgehändigt werden. Dabei wird erneut eine Gebühr von Euro 15,- in Rechnung gestellt.

Der Kunde ist verpflichtet sich selbstständig bei jedem Besuch der FitGarage, ein- und wieder aus zu checken.

2.20. Dem Kunden ist es möglich von der FitGarage konsumierte Produkte auf sein Armband zu buchen. Dieser Betrag ist am selben Tag, vor dem Checkout des Kunden, von diesem bar oder via EC-Zahlung zu begleichen.
Andernfalls behält sich FitGarage vor, den offenen Betrag mit dem nächsten Monatsbeitrag in Rechnung zu stellen und diesen ggf. mit einer SEPA-Lastschrift

einzufordern.

2.21. Die abgeschlossene Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist nach Ablauf des Kündigungsverzicht monatlich zum jeweiligen Ende des Monats schriftlich gekündigt werden.

2.22. Bei zeitlich limitierten Rabattaktionen kann es zu zusätzlichen Vereinbarungen kommen oder gewisse Vereinbarungen ihre Gültigkeit verlieren. Andere Punkte dieser Bedingungen behalten dennoch ihre Gültigkeit. Solche Veränderungen benötigen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen werden keine getätigt und habe keine Gültigkeit.

Mögliche Rabattaktionen und dessen zusätzliche Vereinbarungen:

VIP-Silber Card

Diese Mitgliedschaft ist erst nach Bezahlung der gesamten Beiträge im Vorhinein gültig. Hierbei handelt es sich um eine 12 monatiger Mitgliedschaft „3KW“ (siehe 2.1.)
Die Mitgliedsbeiträge (laut aktueller Preisliste, einer 12 monatiger Mitgliedschaft „3KW“) der ersten 10 Monate sind innerhalb von 14 Tagen fällig.

Zusätzlich erhält der Kunde 2 Monate kostenfreies Training die im Anschluss der 10 Monate gut geschrieben werden.
Diese Mitgliedschaft kann nicht unterbrochen werden. Auch eine „Ruhigstellung“ ist nicht möglich.

Sollte es zu einer begründeten außerordentlichen Kündigung kommen hat der Kunde keinen Anspruch bereits getätigte Zahlungen zurück zu erhalten.VIP-Gold Card
Diese Mitgliedschaft ist erst nach Bezahlung der gesamten Beiträge im Vorhinein gültig. Hierbei handelt es sich um eine 12 monatiger Mitgliedschaft „allin“ (siehe 2.1.)

Die Mitgliedsbeiträge (laut aktueller Preisliste, einer 12 monatiger Mitgliedschaft „allin“) der ersten 10 Monate sind innerhalb von 14 Tagen fällig.
Zusätzlich erhält der Kunde 2 Monate kostenfreies Training die im Anschluss der 10 Monate gut geschrieben werden.

Diese Mitgliedschaft kann nicht unterbrochen werden. Auch eine „ Ruhigstellung“ ist nicht möglich.
Sollte es zu einer begründeten außerordentlichen Kündigung kommen hat der Kunde keinen Anspruch bereits getätigte Zahlungen zurück zu erhalten.



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3. Boulderbereich



  • 3.1. Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Boulderregeln bestimmt, die jeder BesucherIn der Boulderanlagen zu beachten hat.

    Der Aufenthalt in und die Benutzung der Boulderanlagen, insbesondere das Bouldern und Slacklinen, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von der FitGarage, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

  • 3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderanlage und insbesondere beim Bouldern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen und dürfen ausschließlich unter Aufsicht der Eltern oder einer aufsichtsberechtigten Person bouldern.

    Das Spielen (z.B. Abfangen, Herumlaufen etc.) im Boulderbereich ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht alleine aufhalten und insbesondere dort nicht „abgelegt“ werden.

  • 3.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass andere Boulderer jederzeit unkontrolliert von der Wand abspringen oder herunterfallen können. Dieser Gefahr ist eigenverantwortlich für sich und Dritten entgegenzuwirken (Sicherheitsabstand!). Im Besonderen ist darauf zu achten, dass eine Boulderroute immer nur von einer Person beklettert werden darf.

    Es dürfen sich maximal 5 Personen zur selben Zeit im Boulderraum aufhalten.

    Davon ausgenommen sind geleitete Kurse und Schulungen.

  • 3.4. Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht bebouldert werden.

  • 3.5. Aussteigen von Boulderwänden: Es dürfen ausschließlich jene Boulderwände von erfahrenen Boulderern, jedoch nicht von Anfängern und Kindern, ausgetoppt werden, welche am oberen Wandende bläulich umrandet sind! Ansonsten darf aus Sicherheitsgründen auf keinem Wandbereich über die Wandobergrenze geklettert werden. Die Boulderwände dürfen von oben auch nicht betreten werden.

    Das Aussteigen bzw. auch das Absteigen aus den Top-out-Zonen erfolgt auf eigene Gefahr und erfordert ein gewisses Maß an Bewegungsgefühl bzw. Absprungtechnik. Das Beklettern der max. Boulderhöhe von 4,50m liegt in der Eigenverantwortlichkeit der KundInnen. Wir weisen darauf hin, dass ein unkontrollierter Absprung in Verbindung mit etwaigen gesundheitlichen Vorschädigungen (z.B. Bandscheibenvorfälle, Knie- oder Hüfterkrankungen etc.) zu einer Progression des Problems führen kann. Tasten Sie sich deshalb langsam und unter kontrollierten Umständen an höhere Boulderrouten heran.



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• 3.6. Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung und können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch die Bouldernden und andere Personen gefährden oder verletzen. Die FitGarage übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.

  • 3.7. Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

  • 3.8. Jeder Unfall bei dem ein Kunde/eine Kundin zu Schaden gekommen ist, muss dem Hallenpersonal unverzüglich mitgeteilt werden.

  • 3.9. Aus gesundheitlichen Gründen empfehlen wir unseren KundInnen die Verwendung von Flüssigchalk. Die Verwendung von losem Chalk ist wegen der damit verbunden Luftbelastung möglichst zu vermeiden bzw. reduziert einzusetzen.

  • 3.10. Auf die Fallschutzmatten dürfen aus verletzungspräventiver Sicht keine Getränke (auch keine Plastikflaschen) mitgenommen werden. Geschirr und Gläser dürfen nur im Bistrobereich verwendet werden.

  • 3.11. Tritte, Griffe und Griffvolumen, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

  • 3.12. Barfuß-Bouldern oder das Bouldern in Strümpfen bzw. Socken ist aus hygienischen Gründen verboten. Die Fallschutzmatten dürfen nur mit sauberen Schuhen betreten werden.

  • 3.13. Das Mitnehmen von Tieren in den Kletterbereich ist verboten.

  • 3.14. Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken und Wertfächern untergebrachten Gegenstände, insbesondere Wertsachen.

  • 3.15. Die Spinde werden jeden Abend nach Betriebsschluss geleert. Der Inhalt wird in eine Fundkiste geleert.

  • 3.16. In den aussteigbaren Bereichen ist das mutwillige Berühren bzw. Manipulieren der Haustechnik (Licht etc.) strengstens verboten! Alleine der Versuch wird mit einem Verweis geahndet. Wird durch das mutwillige Manipulieren ein Schaden verursacht, muss die Person für alle dadurch entstandenen Kosten aufkommen.

    4. Kenn- und Passwort / Login / Buchungen

• 4.1. Der Kunde erhält nach Wirksamwerden des Trainingsvertrags ein Kenn- und Passwort, die es ihm ermöglichen zukünftige Trainingstermine online bzw. über App zu reservieren. Wobei sich der Kunde verpflichtet nur die Trainingsform, welche im Trainingsvertrag festgehalten wurde, zu buchen. Ist es dem Kunden nicht möglich Termine online zu buchen, so können Trainingstermine direkt mit Trainern vereinbart werden, die die Buchung übernehmen, oder am Kundenterminal im Gym selbst zu buchen. Der Kunde verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit seinem Kenn- und Passwort. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Das persönlich erstellte Kenn- und Passwort ist personengebunden. Bei Verlust oder Vergessen des Kenn- und/oder Passworts erhält der Kunde auf Anfrage ein neues Kenn- und/oder Passwort beziehungsweise sein altes Kenn- und/oder Passwort. FitGarage behält sich das Recht vor die dadurch anfallenden



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Kosten, in Höhe von Euro 20,- vom Kunden einzuheben.



  • 4.2. Der Kunde ist verpflichtet seine Trainingseinheiten während der angegebenen Geschäftszeiten, nach vorheriger Buchung/Reservierung, zu nutzen. Ist keine Trainingsreservierung eingegangen ist ein Training nur nach Zustimmung des anwesenden Trainers und bei ungenutzten Kapazitäten möglich.

  • 4.3. Das Nichtnutzen von Trainingseinheiten während der Vertragsdauer berechtigt den Kunden nicht zur Reduktion oder Rückforderung des Trainingsbeitrages. Bereits gebuchte Einheiten können bis zu 2 h vor Start des gebuchten Trainings in schriftlicher Form eines E-Mails an office@fitgarage.at oder mündlich, in Form eines persönlichen Gesprächs mit einem Mitarbeiter von FitGarage oder Telefonates bzw. des Besprechens der Mobilbox storniert werden. Es gilt der Zeitpunkt, welcher auf den Kommunikationsmitteln aufscheint bzw. der vom Mitarbeiter von FitGarage notiert wurde. Dann gilt die bereits gebuchte Einheit als storniert und kann neuerlich gebucht werden. Ansonsten wird die gebuchte, jedoch nicht genutzte Einheit, als genutzt verbucht und reduziert dadurch die Anzahl der vertraglich vereinbarten Trainingseinheiten.

    5. Datenschutz

  • 5.1. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten von FitGarage im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Zum Zwecke der Kreditprüfung und der Bonitätsüberwachung wird von FitGarage ggf. ein Datenaustausch mit einem Kreditdienstleistungsunternehmen vorgenommen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die von FitGarage übermittelten Daten auch per E-Mail oder SMS/MMS übertragen werden.

  • 5.2. Jeder Kunde hat das Recht, jederzeit über die bei FitGarage über ihn gespeicherten Daten Auskunft zu verlangen und nach Kündigung gegebenenfalls löschen zu lassen.

  • 5.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Bildmaterial, welches im Zusammenhang mit FitGarage entsteht, von FitGarage verwendet werden kann. Bilder, Videos, Sprachaufnahmen oder Ähnliches welche im Rahmen eines Trainings oder einer Veranstaltung - durchgeführt von FitGarage (z.B. vor/während/ nach Trainingseinheiten; in Räumlichkeiten von FitGarage; etc..) oder bei Veranstaltungen – welche unter Mitwirkung von FitGarage (z.B. Event-Teilnahme im Namen von FitGarage, etc.) unabhängig vom Entstehungsort oder Entstehungszeit, können im Namen von FitGarage verwendet werden. Jeder Kunde kann sein Einverständnis schriftlich widerrufen. Der Widerruf gilt dann für das gesamte Bildmaterial, welches nach diesem Datum aufgenommen wird. Aufgenommenes und schon veröffentlichtes Material bleibt davon unbetroffen.

  • 5.4 Video Überwachung. Dem Kunden ist bewusst, dass die Anlage zum Zwecke der Sicherheit Videoüberwacht wird. Das aufgezeichnete Bildmaterial wird vertraulich behandelt.



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6. Sonstiges / Schlussbestimmungen



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6.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.

6.2. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

6.3. Gerichtsstand ist Graz. Für Klagen gegen den Verbraucher gilt Paragraph 14 KSchG.

6.4. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für männliche sowie weibliche Kunden.

6.5. Es gelten nur schriftliche Vereinbarungen, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Schriftlichkeit ist auch bei Übermittlung von Mitteilungen in elektronischer Form (z.B.: mittels E-Mail) gewährleistet. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so ist die ungültige Regelung durch eine solche Gültige zu ersetzen, die dem gewollten Sinn und Zweck der ungültigen Bestimmung in zulässiger Weise entspricht. Der Vertrag an sich bleibt davon unberührt.

6.6. FitGarage behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schliessungen und Teilschliessungen bei Reparatur-, Wartungs- oder Umgestaltungsarbeiten, aufgrund von Krankheit oder Betriebsurlaub.

6.7. Jeder Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Daten insbesondere der Anschrift unverzüglich der FitGarage bekanntzugeben. Solange eine solche Mitteilung durch den Kunden nicht nachgewiesen werden kann, gilt die bis dahin bekannte Anschrift als weiterhin gültige Anschrift.



7. Kursprogramme / Workouts 

  • 7.1 Die angebotenen Kurse bieten ein funktionelles und intensives Krafttraining, welches für jedes Alter und jedes bestehendes Fitnesslevel geeignet ist. Grundsätzlich sollte ein Teilnehmer von guter Gesundheit sein. Das Trainingsspektrum deckt folgende Bereiche ab: aerobe Ausdauer, anaerobe Ausdauer, Schnelligkeit, Kraft, Koordination und Beweglichkeit.

    Die „Workouts“ (Abfolge von Übungen mit/ohne Zeitlimit) werden ständig variiert und mit höchster Intensität durchgeführt. 
    FitGarage hat das Ziel einen gesunden Körper zu stärken und leistungsfähiger zu machen.

  • 7.2. Ein „Workout“ dauert zwischen 30 und 90 Minuten. Es setzt sich aus Übungen zusammen, welche aus den Bereichen des Gewichthebens, Turnens und der allgemeinen Athletik stammen.

  • 7.3. Die Durchführung jeder Übung wird über den gesamten Bewegungsumfang kontrolliert. Jeder Teilnehmer/Kunde verpflichtet sich den Anweisungen der Trainer absolut Folge zu leisten, um Verletzungen zu vermeiden und die Verletzungsgefahr so gering wie möglich zu halten. Weigert sich ein Kunde, kann dieser ohne Angabe



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von weiteren Gründen vom Training ausgeschlossen werden.



  • 7.4. Die hohe Trainingsintensität sollte im Falle einer vorherigen Nahrungsaufnahme berücksichtigt werden. Der von FitGarage vorgeschlagenen Ernährung liegt das Prinzip einer gesunden Ernährung zu Grunde, damit ein fitter, gesunder und leistungsfähiger Körper gut versorgt wird. Die Ernährung ist nicht im Sinne einer Abnehm-Diät zu verstehen. 

  • 7.5. Jedem Kunde steht es frei sein „angemessenes“ Schuhwerk selbst zu wählen oder mit Socken zu trainieren. Dies beinhaltet keine Straßenschuhe „Indoor“ zu tragen bzw. die Straßenschuhe im dafür vorgesehenen Bereich abzustellen. Es darf nicht barfuß trainiert werden.

  • 7.6. Soweit im Wochenplan nichts Abweichendes angegeben wird, findet das Training in den Räumlichkeiten der FitGarage oder dessen Außenbereich statt. Die jeweiligen Öffnungs- bzw. Trainingszeiten finden sich auf der Website oder ausgehängt im Gym. Sollte der Trainingsort abweichen wird dies mind. 2 Tage vor Trainingsdurchführung auf Website, Facebook und vor Ort in den Räumlichkeiten der FitGarage ausgewiesen.

  • 7.7. Der Kunde versichert mit der Unterschrift eines Trainingsvertrags, dass er vollkommen gesund und sportlich belastbar ist. Gesundheitliche Einschränkungen sind dem Team von FitGarage umgehend, vor Beginn des Trainings, mitzuteilen. FitGarage behält sich vor, Trainingsverträge aufgrund eines zu hohen Gesundheitsrisikos abzuweisen bzw. während der Vertragsdauer zu kündigen. Weiters ist der Kunde verpflichtet seine gesundheitliche bzw. körperliche Eignung von einem Arzt seines Vertrauens, bestätigen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Änderungen seines Gesundheitszustandes FitGarage und seinen Mitarbeitern umgehend mitzuteilen, damit eine Anpassung des Trainings erfolgen kann. Dem Kunden ist es nicht erlaubt an den Trainingseinheiten teilzunehmen, speziell wenn:

    a) eine akute entzündliche Erkrankung vorliegt
    b) Fieber besteht
    c) Antibiotika oder Analgetika eingenommen werdend) Schmerzen bestehen
    e) ansteckende Krankheiten bestehen

  • 7.8. Als „Probetraining“ wird ein speziell Ausgeschriebenes Training bezeichnet. Hierfür kann man sich telefonisch, über E-Mail oder per Kontaktformular auf der Homepage anmelden. Der Inhalt umfasst einen kleinen Einblick in den Ablauf einer Einheit sowie die Gepflogenheiten in den Räumlichkeiten von FitGarage. Dieses dauert ca. 50-60 min. und ist kostenlos.

  • 7.9. Möchte der Kunde nach absolvieren des Probetrainings eine Mitgliedschaft mit FitGarage eingehen muss im ersten Monat der „Starters“ - Kurs absolviert werden. Dieser findet 2 mal die Woche statt und beinhaltet Grundübungen und Technikschulungen. Die Kosten betragen 120. Schließt der Kunde vor Start dieses Kurses eine Mitgliedschaft (2KW, 3KW oder allin) ab bekommt dieser einen Rabatt von 20€ auf den „Starters“ Kurs.

  • 7.10. Der normale Trainingsablauf kennzeichnet sich dadurch aus, dass sich jeder Kunde selbstständig über die Website oder dem App zu den Trainingseinheiten anmeldet. Die Buchung muss spätestens 12 Stunden vor beginn des jeweiligen Kurses erfolgen. Spätere Buchungen sind nur nach Absprache mit dem Personal der FitGarage möglich und sind nicht mehr über die App möglich. Ist eine Trainings-



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Einheit bereits voll belegt muss auf eine andere ausgewichen werden. Einheiten können auf Grund von Stornierungen jeder Zeit frei werden. Die Trainingseinheiten werden je nach Trainings-Schwerpunkt in Kleingruppen bis zu 12 Personen geführt.

7.11. Eine Trainingseinheit dauert in weiterer Folge 45-90 Minuten und beinhaltet ein Aufwärmprogramm, Technik-Training, Workout (wo die vorher erläuterten Techniken Einfluss finden), cool down (welches selbstständig durchgeführt werden kann).

7.12. Kommt ein Kunde mehr als 5 min. zu spät, kann er vom Training ausgeschlossen werden. Aufgrund mehrmaligen unentschuldigten Zu- Spätkommens kann auch ein allgemeines Trainingsverbot ausgesprochen werden. Gleiches gilt, wenn sich ein Kunde nicht an die Weisungen des Trainers hält, das Trainingsprogramm boykottiert oder den Ablauf nachhaltig stört und/oder sich oder andere gesundheitlich gefährdet.

7.13. Jeder Kunde wurde über die gesundheitlichen Risiken des Trainings aufgeklärt. Da es sich um ein Training mit sehr hoher Intensität handelt, kann es zu körperlichen Reaktionen kommen. Abnormer Blutdruck, Ohnmacht, Herzrythmusstörungen, ...etc. Diese können bei Vorschädigungen Herzinfarkt, Schlaganfall und Tod begünstigen. Jeder trainiert mit eigener Intensität und verpflichtet sich beim Auftreten von Übelkeit, Schwindelgefühl oder ähnlichen Zeichen das Training zu unterbrechen und den zuständigen Trainer zu informieren.Auch ein gut trainierter Körper kann auf diesem Niveau überlastet werden und es können Reaktionen wie die „Rhapdomyolyse“ auftreten. Dies ist das Absterben quergestreifter Muskulatur. Das Risiko dafür wird durch Alkohol- und Drogenkonsum, sowie durch die Einnahme von cholesterinsenkenden Medikamenten wie z.B. Lovestatin erhöht. Hauptsächliche Symptome sind Schmerzen, Schwellung und „colafarbigen“ Urin. Beim Auftreten dieser Symptome ist sofort ein Arzt aufzusuchen.

7.14. Das Training bei FitGarage ist ein physisches Training. Jeder Unterzeichner eines Trainingsvertrages ist sich über die Risiken eines solchen Trainings im Klaren. Dies beinhaltet:
Stürze, die zu leichten bis schwerwiegenden Verletzungen bis hin zum Tod führen können;

Verletzungen, vorübergehender oder dauerhafter Art, die durch nicht beachten eigener Grenzen, die des Trainingspartners oder anderer Personen in den Umgebungen entstehen können;
Verletzungen, vorübergehender oder dauerhafter Art, bis hin zum Tod, verursacht durch unsachgemäßen Gebrauch des Equipments.

Jeder Kunde verpflichtet sich seine eignen Grenzen zu beachten, das Equipment seiner Verwendung sachgemäß und mit Respekt zu verwenden und den Anweisungen der Trainer immer Folge zu leisten.



8. Leihmaterial

  • 8.1. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet das Leihmaterial mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bei Verlust des Leihmaterials ist dieses zum vollen Neupreis zu ersetzen.

  • 8.2. Der Entleiher/die Entleiherin ist verpflichtet, das Leihmaterial vor Gebrauch auf offensichtliche Mängel (z. B. Scheuerstellen, etc.) zu überprüfen. Mängel sind sofort



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zu melden. Bei Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch ist der Verleiher berechtigt Schadenersatz zu verlangen.

• 8.3. Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Ausleihtages. Verleihmaterial muss stets am Ausleihtag bis spätestens 15 Minuten vor Betriebsschluss an der Kasse zurückgegeben werden. Ansonsten fallen Leihgebühren laut Preisliste in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an. Es ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Das Material darf nur in der FitGarage benutzt werden.

Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein sollten oder werden, wird dadurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinflusst. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Deutschlandsberg, November 2019
Für den Inhalt verantwortlich: Der Bodycoach e.U.



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